URLAUBSGESUCHE FÜR SCHÜLER/INNEN

 

1.

Jede Schülerin, jeder Schüler hat das Recht auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal (Q-Halb­tag). (Schulgesetz § 38)

 

Der Bezug eines Q-Halbtages ist spätestens 1 Woche vorher schriftlich der Klas­senlehrperson mitzuteilen. Bezirksschule: mittels blauer Karte.

 

 

2.

Klassenlehrpersonen sind befugt, pro Schulhalbjahr zusätzlich einen Urlaub (nicht ferien­verlängernd) bis zu einem Tag zu bewilligen.

 

Überschreitet der gewünschte Urlaub die Zeitspanne von einem ganzen Tag, ist das Ge­such spätestens 2 Wochen vor dem ge­wünschten Termin schriftlich an die Schullei­tung zu stellen.

 

 

3.

Ferienverlängernde Urlaube (ausgenommen Q-Halbtag) müssen von der Schulleitung bewilligt werden.

 

Entsprechende Gesuche sind spätestens 3 Schulwochen vor Antritt des Ur­laubes schriftlich an die Schulleitung zu richten.

 

Urlaub wird nur in dringenden und begründeten Fällen bewilligt.

 

 

4.

Schnupperlehren sollten in die Ferien eingeplant werden. Ist dies nicht möglich, muss ein schriftliches Gesuch mit der Bestätigung des Schnupperbetriebes via Klassenlehrper­son an die Schulleitung gestellt werden.

 

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