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URLAUBSGESUCHE FÜR SCHÜLER/INNEN |
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1. |
Jede Schülerin, jeder Schüler hat das Recht auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal (Q-Halbtag). (Schulgesetz § 38) |
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Der Bezug eines Q-Halbtages ist spätestens 1 Woche vorher schriftlich der Klassenlehrperson mitzuteilen. Bezirksschule: mittels blauer Karte. |
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2. |
Klassenlehrpersonen sind befugt, pro Schulhalbjahr zusätzlich einen Urlaub (nicht ferienverlängernd) bis zu einem Tag zu bewilligen. |
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Überschreitet der gewünschte Urlaub die Zeitspanne von einem ganzen Tag, ist das Gesuch spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin schriftlich an die Schulleitung zu stellen. |
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3. |
Ferienverlängernde Urlaube (ausgenommen Q-Halbtag) müssen von der Schulleitung bewilligt werden. |
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Entsprechende Gesuche sind spätestens 3 Schulwochen vor Antritt des Urlaubes schriftlich an die Schulleitung zu richten. |
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Urlaub wird nur in dringenden und begründeten Fällen bewilligt. |
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4. |
Schnupperlehren sollten in die Ferien eingeplant werden. Ist dies nicht möglich, muss ein schriftliches Gesuch mit der Bestätigung des Schnupperbetriebes via Klassenlehrperson an die Schulleitung gestellt werden. |
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