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Schulverband

Gestützt auf § 56 des Schulgesetzes bilden die Gemeinden Mellingen und Wohlenschwil unter dem Namen «Schule Mellingen-Wohlenschwil» einen Verband mit eigener Rechtspersönlichkeit gemäss §§ 74 ff. des Gemeindegesetzes (GG). Dieser bezweckt die gemeinsame Führung der Volksschule, bestehend aus Primarschule, Oberstufe (Bezirks-, Sekundar- und Realschule) inkl. Einschulungs- und Kleinklassen sowie Kindergarten und Musikschule.

Der Vorstand ist oberstes Organ des Verbandes und umfasst die Mitglieder der Gemeinderäte Mellingen und Wohlenschwil.