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Unfallmeldung

Lehrpersonen / Schulleitung
(Zürich Versicherung)

Link Unfallmeldung Zürich Versicherung

  • Vorgehen bei einer Unfallmeldung:
    1. Die Lehrperson meldet den Unfall eigenständig über das Meldeportal.
    2. Bei Fragen zur Unfallmeldung steht der Personaldienst Lehrpersonen gerne zur Verfügung: 062 835 20 88 oder pel.support@ag.ch
    3. Der Personaldienst Lehrpersonen (PEL) ergänzt die Anstellungs- und Lohndaten und reicht die komplette Unfallmeldung bei der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG ein.
    4. Nach erfolgter Unfallmeldung erhält die Lehrperson durch den PEL die Schadensnummer, den Apothekerschein, den Unfallschein (bei Arbeitsunfähigkeit), ...
    5. Die Zürich Versicherung prüft die Unfallmeldung und setzt sich direkt mit der Lehrperson in Verbindung.
  • Berufsunfälle: Jede in der Schweiz beschäftigte Person ist obligatorisch nach UVG gegen Berufsunfälle versichert.
  • Nichtberufsunfälle: Sofern der Arbeitnehmende für mindestens 6 Wochenlektionen (Lehrpersonen) / für mindestens 8 Wochenstunden (Schulleitung) beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, ist er auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Wer weniger als 6 WL / 8 Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt ist, muss sich über die KVG für Nichtberufsunfälle versichern lassen.
  • Als Berufsunfall gilt nur, wenn der Unfall während der Berufsausübung passiert. Alle anderen Unfälle sind als Nichtbetriebsunfälle anzumelden.Der Unfall auf dem Arbeitsweg bei Mitarbeitern ab 6 Lektionen bzw. ab 8 Stunden pro Woche ist als Nichtbetriebsunfall anzumelden. Bei Mitarbeitern welche die Mindestvorgabe pro Woche nicht erreichen, gilt der Unfall auf dem Arbeitsweg als Berufsunfall.
  • Bei Arztzeugnissen, welche über mehrere Monate andauern, ist es wichtig, diese monatlich ausstellen zu lassen. Monatlich muss also ein neues Arztzeugnis mit dem aktuellen Datum des Arztes/der Ärztin eingereicht werden. Dies gilt auch für Arztzeugnisse bei Krankheit.
  • Falls der Unfall auf einer Schul- oder Sportanlage in Mellingen geschah, bitte zusätzlich noch die Ereigniserfassung ausfüllen.

SchülerInnen
(Mobiliar)

Link Unfallmeldung Mobiliar

Agentur:
Bern-Stadt

Police:
G-1675-5999

  • Grundsätzlich sind die Kosten für Unfälle während der Unterrichtszeit durch die jeweilige Krankenkasse des Schülers/der Schülerin gedeckt. Alle Unfälle müssen deshalb von den Eltern der Unfallversicherung ihres Kindes gemeldet werden.
  • Die Schülerunfallversicherung der Mobiliar erbringt nur subsidiär (ergänzend zur privaten Versicherung) und in ausserordentlichen Fällen Versicherungsleistungen. Zum Beispiel wenn die Ambulanz gerufen wird und nicht die gesamten Kosten des Transportes ins Krankenhaus von der privaten Unfallversicherung übernommen wird.
  • Falls der Unfall auf einer Schul- oder Sportanlage in Mellingen geschah, bitte zusätzlich noch die Ereigniserfassung ausfüllen.

Instrumentallehrpersonen
(AXA) 

Link Unfallmeldung AXA

Police: 13.511.982

  • Instrumentallehrpersonen sind bei der AXA unfallversichert.
  • Berufsunfälle: Jede in der Schweiz beschäftigte Person ist obligatorisch nach UVG gegen Berufsunfälle versichert.
  • Nichtberufsunfälle: Sofern der Arbeitnehmende für mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, ist er auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Wer weniger als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt ist, muss sich über die KVG für Nichtberufsunfälle versichern lassen.
  • Bei Arztzeugnissen, welche über mehrere Monate andauern, ist es wichtig, diese monatlich ausstellen zu lassen. Monatlich muss also ein neues Arztzeugnis mit dem aktuellen Datum des Arztes/der Ärztin eingereicht werden. Dies gilt auch für Arztzeugnisse bei Krankheit.
  • Mobiliar Police Zusatz: G-1677-2812 (Ergänzung zur Unfallversicherung)
  • Falls der Unfall auf einer Schul- oder Sportanlage in Mellingen geschah, bitte zusätzlich noch die Ereigniserfassung ausfüllen.

Gemeindeangestellte Schulverband:
Aufgabenhilfe, Betreuung, Schulsozialarbeit, Schulverwaltung, Sexualpädagogik
(Mobiliar)

Link Unfallmeldung Mobiliar

  • Gemeindeangestellte des Schulverbands (Aufgabenhilfe, Betreuung, Schulsozialarbeit, Schulverwaltung, Sexualpädagogik) sind bei der Mobiliar unfallversichert.
  • Für Fragen bei der Unfallmeldung wendest Du Dich bitte NICHT an die Gemeinde, sondern an Doris Oberholzer: 056 481 44 16 oder doris.oberholzer@schule-mewo.ch. Auch Arztzeugnisse und/oder Arbeitsunfähigkeitszeugnisse leitest Du bitte an Doris Oberholzer weiter.
  • Berufsunfälle: Jede in der Schweiz beschäftigte Person ist obligatorisch nach UVG gegen Berufsunfälle versichert.
  • Nichtberufsunfälle: Sofern der Arbeitnehmende für mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, ist er auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Wer weniger als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt ist, muss sich über die KVG für Nichtberufsunfälle versichern lassen.
  • Bei Arztzeugnissen, welche über mehrere Monate andauern, ist es wichtig, diese monatlich ausstellen zu lassen. Monatlich muss also ein neues Arztzeugnis mit dem aktuellen Datum des Arztes/der Ärztin eingereicht werden. Dies gilt auch für Arztzeugnisse bei Krankheit.
  • Falls der Unfall auf einer Schul- oder Sportanlage in Mellingen geschah, bitte zusätzlich noch die Ereigniserfassung ausfüllen.