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KKZ Mehrzweckgebäude

Schulanlage:

Kleine Kreuzzelg KKZ

Adresse:

Wallisstrasse 22, 5507 Mellingen

Geeignete Benutzungen:

Sportanlässe, Lotto, Konzerte, Bankett, Meisterschaftsspiele, Trainings

Sitzplätze:

1200 Personen (Dreifachturnhalle)

Ausstattung:

3 Turnhallen à 400m2 (Dreifachturnhalle 1200m2), Garderoben, Bühne (Halle 1), Foyer/Eingangshalle EG, Küche/Office, Tischgarnituren

Benützungszeiten:

Montag - Freitag 17.30 - 22.00 Uhr

Samstag und Sonntag 09.00 - 22.00 Uhr 

Sperrzeiten:

während allen Schulferien (siehe Ferienplan)

Kosten:

Einzelbelegung für Ortsansässige:

  • Bühne: CHF 60.00 + Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00
  • Bestuhlung bis max. 25 Garnituren: CHF 50.00 + Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00
  • Bestuhlung ab 25 Garnituren: CHF 100.00 + Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00
  • Halle 1: CHF 120.00 + Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00
  • Halle 2: CHF 120.00 + Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00
  • Halle 3: CHF 120.00 + Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00
  • Foyer/Eingangshalle EG: CHF 60.00 + Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00
  • Küche/Office inkl. Container, Kücheninventar und Geschirr: CHF 200.00 + Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00

Einzelbelegung für Auswärtige:

  • Bühne: CHF 120.00 + Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00
  • Bestuhlung bis max. 25 Garnituren: CHF 10.00 + Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00
  • Bestuhlung ab 25 Garnituren: CHF 200.00 + Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00
  • Halle 1: CHF 240.00 + Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00
  • Halle 2: CHF 240.00 + Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00
  • Halle 3: CHF 240.00 + Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00
  • Foyer/Eingangshalle EG: CHF 120.00 + Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00
  • Küche/Office inkl. Container, Kücheninventar und Geschirr: CHF 400.00 + Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00

Dauerbelegung für Ortsansässige:

  • Halle 1 pro Wochentag: CHF 60.00 + Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00
  • Halle 2 pro Wochentag: CHF 60.00 + Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00
  • Halle 3 pro Wochentag: CHF 60.00 + Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00

Belegungsplan

 

Antragsformular

 

Benützungsreglement

Punkt 4 auf der Seite 4: Benützungsbestimmungen für Turnhallen
Punkt 5 auf der Seite 5: Besondere Benützungsbestimmungen für Mehrzweckgebäude Kl. Kreuzzelg

Reinigung durch Vereine nach jeder Belegung:

- Hallen wischen und Besen absaugen

Reinigung durch Vereine während den Schulferien:

Bei der Benützung der Hallen während den Ferien darf kein Mehraufwand entstehen, weder für Arbeitsleistungen der Hauswarte noch durch den Einsatz des Reinigungsinstituts. Die Vereine haben für die Reinigung der von ihnen benutzten Garderoben, Duschen, Gänge, Hallen und WC-Anlagen selbst aufzukommen, bzw. diese ist durch sie auszuführen. Nicht ausgeführte Reinigungen gehen zu Lasten der jeweiligen Nutzer.

Folgende Reinigungsarbeiten müssen in den Schulferien durch die Vereine erledigt werden:
- Hallen wischen und Besen absaugen
- Abfallbehälter in den Garderoben und WC-Anlagen leeren
- Gänge und Garderoben wischen und danach nass aufnehmen
Das Material zum Reinigen befindet sich auf dem Reinigungswagen.

Am Ende der Dauerbelegung ist das Licht überall zu löschen und die Räumlichkeiten sind bis spätestens 22.30 Uhr zu verlassen. Jeder Verein ist dafür verantwortlich, dass alle Türen wieder geschlossen sind.

Sammelplatz im Notfall

     

Fotos Mehrzweckgebäude:

      

Fotos Dreifachturnhalle inkl. Bühne:

                    
Fotos Foyer/Eingangshalle EG:    

Fotos Küche/Office:

      

Fotos Garderoben: