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Promotionen und Übertritte

Anforderungen für den Übertritt in die Bezirksschule

Für den Übertritt in die Bezirksschule werden SchülerInnen empfohlen, die aufgrund der Beurteilung im Zwischenbericht der 6. Klasse in den Kernfächern gute bis sehr gute und in den Erweiterungsfächern überwiegend gute Leistungen aufweisen. Zudem haben sich die Schülerinnen und Schüler bezüglich Selbstständigkeit, Problemlösefähigkeit und Auffassungsgabe besonders auszuzeichnen und es hat eine günstige Entwicklungsprognose für den Verbleib in der Bezirksschule vorzuliegen.

 

Promotionen an der Bezirksschule

  • Es werden keine Aufnahmeprüfungen an die Bezirksschule durchgeführt.
  • Kernfächer: Deutsch / Englisch / Französisch / Mathematik / Natur und Technik / Räume, Zeiten, Gesellschaften
  • Erweiterungsfächer: Bewegung und Sport / Bildnerisches Gestalten / Geometrisch Technisches Zeichnen (3. Bez) / Italienisch / Latein / Musik / Textiles und Technisches Gestalten / Politische Bildung / Medien und Informatik / Wirtschaft, Arbeit, Haushalt
  • Nicht promotionswirksam sind folgende Fächer: Berufliche Orientierung / Chor / Ethik, Religionen, Gemeinschaft / Geometrisch Technisches Zeichnen (2. Bez) / Instrumentalunterricht und Ensemble / lokale Freifächer / Projekte und Recherchen
  • Für die Beförderung in die nächsthöhere Klasse müssen im Jahreszeugnis am Ende des Schuljahres jeweils die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
    1. Der ungerundete Durchschnitt der Zeugnisnoten in den Kernfächern muss mindestens 4.0 sein.
    2. Der ungerundete Durchschnitt der Kernfächer und der Erweiterungsfächer zusammen muss mindestens 4.0 betragen.
  • Für die Berechnung des Notendurchschnitts werden die Zeugnisnoten einfach gezählt. Ausnahme: Bei Französisch und Englisch zählt das ungerundete arithmetische Mittel der beiden Noten.
  • Die Klasse kann bei ungenügenden Leistungen nicht mehr repetiert werden. Bei ungenügenden Leistungen im Sommerzeugnis erfolgt direkt der Wechsel an die Sekundarschule.
  • Es werden keine Bezirksschulabschlussprüfungen durchgeführt.
  • Promotionen und Übertritte (Kurzfassung)

 

Übertritt an Mittelschulen LINK

  • Für die Berechnung des Notendurchschnittes zum Übertritt an eine weiterführende Schule oder die Berufsmittelschule werden die folgenden Noten miteingerechnet:
    • Deutsch doppelt (muss genügend sein)
    • Mathematik doppelt (muss genügend sein)
    • Englisch einfach
    • Französisch einfach
    • Natur und Technik doppelt
    • Räume, Zeiten, Gesellschaften doppelt
    • Der Durchschnitt aus Politische Bildung, Wirtschaft, Arbeit, Haushalt und Medien und Informatik einfach
    • Der Durchschnitt aus Musik, Bewegung und Sport und dem Wahlpflichtfach Bildnerisches Gestalten oder Textiles und Technisches Gestalten auf eine Dezimalstelle gerundet. Falls hier Projekte und Recherchen gewählt wurde, zählt der Durchschnitt aus Musik und Bewegung und Sport einfach
  • Berechnung Notenschnitt für die Aufnahme in die Mittelschulen
  • Für den Eintritt ins Gymnasium muss der Notendurchschnitt mindestens 4.7 betragen und für die FMS, WMS, IMS und BMS mindestens 4.4. Wird dieser Schnitt im Februarzeugnis erreicht, so ist man an allen Schulen provisorisch aufgenommen (Ausnahme: BMS, hier ist man bereits mit dem Februarzeugnis definitiv aufgenommen). Erreicht man im Zeugnis am Ende des Schuljahres den verlangten Schnitt erneut oder zum ersten Mal, so ist man in der weiterführenden Schule definitiv aufgenommen.

 

Anmeldung an Mittelschulen bis Ende Februar des letzten Schuljahres

  • Mit Zustimmung der Eltern melden sich die SchülerInnen der 3. Bezirksschulklassen selbst an.
  • Die Anmeldung ist vom 15. Januar bis zum 28. Februar 2026 für die gewünschte Mittelschule offen.
  • Für die Anmeldung müssen die Schülerinnen und Schüler das Notenblatt des ersten Semesters als Scan auf das Anmeldeportal hochladen.
  • Beim erreichten Notendurchschnitt von 4.7 muss sich der Schüler/die Schülerin für die Anmeldung am Gymnasium oder an der FMS/WMS/IMS entscheiden. Eine Doppelanmeldung ist nur möglich, wenn der Schnitt von 4.7 im Zeugnis des 1. Semesters (noch) nicht erreicht wurde.
  • 1. Schritt für Anmeldung: Registrierung durchführen (Ohne Registrierung kann keine Anmeldung für Mittelschulen vorgenommen werden.) LINK REGISTRIERUNG
  • 2. Schritt für Anmeldung: Anmeldung für Aargauer Mittelschulen durchführen LINK ANMELDUNG

 

Bestätigung Zuteilung Mittelschulstandort

  • Die Bestätigung, an welchem Standort die Mittelschule besucht werden kann, erfolgt anfangs Juli.